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Die Gruppe der KKE im EU-Parlament verurteilt das inakzeptable Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Entlassungen von Schwangeren legitimiert

Das inakzeptable Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22. Februar ebnet den Weg für eine „arbeitsrechtlich konforme" Entlassung von Schwangeren durch die Unternehmen, und bestätigte das widerwärtige Gesicht der arbeiterfeindlichen Politik der EU und die eklatante Heuchelei dieser Wolfsallianz, die vorgibt, Beschützerin der sozialen Rechte, der Mutterschaft und der „Schwächsten" zu sein.

In Beantwortung der Anfrage eines spanischen Gerichts fand der EuGH die Entlassung einer Schwangen in einem spanischen Unternehmen im Zuge einer Massenentlassung 2013 für „rechtens".

Die unverschämte Urteilsbegründung, dass „die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin erlaubt ist, wenn der Kündigungsgrund mit der Schwangerschaft nichts zu tun hat", ebnet den Weg für die Ausdehnung von Entlassungen von Schwangeren, die bereits von den Großarbeitgebern durchgeführt werden.

KKE: „Der letzte Rest Mutterschutz verschwindet auch formell“

Die Gruppe der KKE im EU-Parlament reagierte sofort auf das inakzeptable EuGH-Urteil. Der Abgeordnete Sotiris Zarianopoulos stellte der Europäischen Kommission folgende Anfrage:

„Der Europäische Gerichtshof gibt mit seinem Urteil den Unternehmern einen Freibrief, um sogar Schwangere im Zuge von Massenentlassungen zu entlassen.

Es handelt sich um ein weiteres unverschämtes Urteil des EU-Gerichts und der EU-Organe, die jede Grenze gesellschaftlicher Barbarei überschreitet.

Hauptgrund für sogenannten Personalanpassungen in den Betrieben ist das Erzielen von höherem Profit durch Lohnsenkungen, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und Entlassungen.

Die „Klarstellung", dass die Entlassung einer Schwangeren zulässig sei, wenn der Entlassungsgrund nicht die Schwangerschaft selbst ist, ist provokativ irreführend. Es sind ja gerade Schwangerschaft und Mutterschaft Gründe genug für eine Entlassung. Sie werden sogar als „ungerechtfertigter Kostenfaktor" für das Unternehmen betrachtet, und führen bereits zu Entlassungen von tausenden Schwangeren und Müttern, die sich auch durch dieses Urteil vervielfachen werden. Damit verschwindet auch formell der letzte Rest Mutterschutz.

Solche abartigen Urteile beruhen auf der arbeiterfeindlichen Gesetzgebung der Regierungen der Mitgliedsstaaten und der EU-Organe (Europäische Kommission, EU-Parlament), die den Interessen des Kapitals dienen.

Die Kommission wird gefragt: „Wie positioniert sie sich zu dem o.g. inakzeptablen EuGH-Urteil, das ein Denkmal arbeiterfeindlichen Barbarei ist und die Bestätigung liefert, dass diese Barbarei ein Grundmerkmal der Europäischen Union ist?".

 


26.02.2018